
Derzeit sorgt ein Video aus Nordsachsen für viel Aufsehen, welches im Sommer letzten Jahres einen belgischen Schäferhund zeigt, der bei der Ausbildung zum Polizeihund von seiner Hundeführerin geschlagen wird. Augenscheinlich wird in der dargestellten Situation das Kommando „Aus“ bei dem Stellen eines „Täters“ geübt. Den „Täter“ mimt dabei ein Ausbilder, an dessen Beißarm der Hund hängt. Als der Hund auf das Kommando hin nicht vom Arm ablässt, greift die Hundeführerin selbst zu einer Gerte und schlägt beherzt unter den anfeuernden Rufen ihrer Kollegen zu. Dabei gibt es auch einen Moment in dem der Hund sich anscheinend auch kurz gegen die schlagende Person – seine eigene Hundeführerin – richten will, sich aber dann wieder auf den „Täter“ konzentriert.
Das Video vom Vorfall ist auf Twitter zu finden: https://twitter.com/rtikulation/status/1347544016699748354?s=20
Bilder wie diese sind zutiefst erschütternd, nicht nur für Tierschützer, sondern selbst für erfahrene Hundesportler, die seit Jahrzehnten gemeinsam mit ihren Hunden Spaß am Training haben.
Fakt ist natürlich, dass ein ausgebildeter Polizeihund, der für den Schutzdienst eingesetzt wird, unter Umständen auch angegriffen wird – verbal oder physisch. Als Schutzhund tut er vor allem eins: Gefahren von seinem/r Hundeführer*in abwenden und ihm/r den Rücken frei halten, egal in welcher Situation. Ziel der Polizeihundeausbildung ist es, den Hund genau darauf vorzubereiten und ihm die Angst zu nehmen, sodass er auch im Härtefall weiter seine Aufgabe erfüllt – den Täter stellen bis der menschliche Kollege die Situation auflösen und sich selbst um den Täter kümmern kann. Hierbei muss der Hund zum einen furchtlos sein, zum anderen aber auch in allerhöchstem Maß Gehorsam gegenüber seinem Hundeführer aufweisen. Die Beziehung zum „Herrchen“ oder „Frauchen“ muss stark sein.
Doch auch vor dem Hintergrund der erhöhten Anforderungen an Polizeihunde, zeigen die durchgesickerten Aufnahmen unserer Meinung nach ein absolutes Fehlverhalten im Umgang mit dem besten Freund des Menschen. Niemals sollte bei der Hundeausbildung Druck oder Gewalt eingesetzt werden, egal ob es sich dabei um einen Familien-, Therapie- oder eben Polizeihund handelt.
Besonders bedenklich ist unserer Meinung nach hier der Sachverhalt, dass es die eigene Halterin ist, die zur Gerte greift, um den Hund körperlich zu bestrafen. Mittlerweile wurde bekannt gegeben, dass der Hund unversehrt ist – jedoch weiter bei derselben Hundeführerin in der Familie lebt. Auch wurde leider (unverständlicherweise) das Verfahren gegen die beteiligten Beamten durch die Staatanwaltschaft eingestellt. Es gäbe „keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Tierschutzgesetzes“ teilt die Polizei Sachsen auf ihrer Internetseite mit [1]. Nun ja, dass das derzeitig gültige Tierschutzgesetz in vielen Fällen genauso viel wert ist, wie ein Stück Klopapier (obwohl das ja in Corona-Zeiten einen enormen Imagegewinn als lebenswichtiges Utensil in Deutschland erleben durfte), zeigt sich damit einmal mehr. Schutz von Tieren definieren wir ganz sicher anders.
Wir müssten wahrscheinlich nicht erwähnen, dass wir ganz klar gegen diese Art der Ausbildung und des Miteinanders von Mensch und Tier sind. Wir tun es trotzdem – nur um sicher zu gehen.
In diesem Zusammenhang haben wir uns einmal damit beschäftigt, welche Tiere bei der Polizei in Deutschland in welcher Form eingesetzt werden und inwieweit das für uns vertretbar ist.
Hunde bei der Polizei [2]
Grundsätzlich werden Hunde bei der Polizei immer erstmal als Schutzhund ausgebildet. Diese Ausbildung dauert ungefähr 6 bis 12 Monate. Dabei wird sich auf drei Kategorien konzentriert: Gehorsamkeit, Nasenarbeit und Schutzdienst.
Beim Gehorsamkeitstraining bildet man die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Hund und Hundeführer. Hier wird die Bindung zwischen Hund und Halter mittels des Erlernens von Kommandos und Tricks aufgebaut und gestärkt. Ein einwandfreies Zusammenspiel ist unverzichtbar für den Einsatz im Dienst.
Die Nasenarbeit nutzt das äußerst empfindliche Riechorgan des Hundes aus, was tausendmal besser funktioniert als die Nase des Menschen. Im Training werden Gegenstände und Menschen erschnüffelt und gesucht.
Der dritte Teil, der Schutzdienst, ist ebenso für jeden Diensthund Pflicht. Die Ausbildung soll auf Spiel und Motivation aufgebaut sein und beruht darauf, dass der Beutetrieb des Hundes auf den „Schutzärmel“ (Beißarm) fokussiert wird. Dieser wird als Beute vermittelt und soll als das eigentliche Ziel des Hundes gelten, anstatt das reine Beißen von Menschen zu trainieren.
Die Ausbildung wird dann auch im realen Umfeld an Einsatzorten geübt, um den tatsächlichen Polizeieinsatz nachzustellen.
Nach der Grundausbildung zum Schutzhund gibt es die Möglichkeit, dass besonders geeignete Hunde eine Spezialausbildung erfahren. Diese beruht wieder auf dem Geruchssinn des Hundes und kann in unterschiedlichen Themen erfolgen. Dabei können Spürhunde sowohl für die Suche nach Rauschgift (Drogen), Sprengstoff und Brandmitteln eingesetzt werden, aber auch Leichen und lebende Personen werden durch Hunde aufgespürt.
Während der gesamten Ausbildung werden Hilfsmittel wie Klicker und Bringsel (eine Art Spielzeug) genutzt. Vom Menschen direkt kommen für die Motivation Streicheleinheiten, Spielzeuge, lobende Worte und Leckerlies zum Einsatz – je nach dem was der Hund als angenehm empfindet. Negative Reize sind möglichst zu vermeiden, falsches Verhalten des Hundes soll ignoriert statt bestraft werden.
Das A und O für jeden Hund in der Ausbildung ist Übung. Das gilt ein Mal mehr für den Polizeihund.
Alles in allem werden für den Einsatz vom Polizeihund bestimmte natürliche Verhaltensweisen, wie der Beutetrieb, ausgenutzt. Beim Aufspüren von Gegenständen oder Lebewesen wird außerdem die äußerst feine Nase der Vierbeiner für den menschlichen Zweck gebraucht. Letzteres können wir durchaus akzeptieren, da die Verletzungsgefahr und der allgemeine Stresszustand des Hundes hier eher niedrig scheinen. Der Einsatz erinnert den Hund vermutlich eher an ein Spiel und baut auf seinen Instinkten auf. Als Spürhund könnten wir uns also eventuell noch damit anfreunden, Hunde im Staatsdienst zu sehen. Den Gebrauch als Schutzhund sehen wir als sehr kritisch an. Der Hund wird hier zum Beispiel bei Demonstrationen mitgenommen und in teilweise höchst stressige und nicht zuletzt gefährliche Situationen gebracht. Die Gefahr, dass ein Tier verletzt wird, ist vor allem in solchen Extremsituationen groß und das Stresslevel enorm. Dem Hund wird zu viel abgefordert und, wie das Video aus Nordsachsen zeigt, auch in der Vorbereitung darauf können Schäden entstehen, die nicht zwingend körperlich sein müssen, aber ganz sicher auch seelisch Spuren hinterlassen.

Pferde bei der Polizei [3,4]
Eine weitere Polizeistaffel, die Tiere einsetzt, ist die Reiterstaffel. Der Vorteil der Polizisten zu Pferd ist, dass ihr Einsatzgebiet wenig Grenzen zu kennen scheint. Wo die Polizeiautos nicht mehr hin können, z.B. Naturschutz- und Naherholungsgebiete, und das Gebiet für Beamte zu Fuß zu weitläufig ist, werden Polizeipferde eingesetzt. Dabei erstreckt sich der Aufgabenbereich von Suchaktionen nach vermissten Personen über Patrouillen im Park bis hin zur Absicherung von Fußballspielen und Demos. Die sächsische Polizei betont auch, dass die berittenen Polizisten viel beliebter bei der Bevölkerung sind und es würde „ein Bindeglied zwischen dem Bürger und seiner Polizei [entstehen], wie es kaum noch zu finden ist“ [3].
Die Ausbildung der Polizeipferde besteht vor allem aus der mentalen Vorbereitung. Da es sich bei Pferden um Fluchttiere handelt, müssen diese erst an im Polizeidienst alltäglich auftretende Situationen gewöhnt werden. Straßenverkehr, Menschenmassen und laute Geräusche würden bei untrainierten Tieren zu schlagartiger Flucht führen und müssen daher individuell dem Pferd nah gebracht werden. Dadurch sollen der natürliche Instinkt zur Flucht und die darauffolgende Reaktion gewissermaßen abtrainiert bzw. für den Reiter händelbar gemacht werden. Außerdem wird eine Remonte (so nennt sich ein Polizeipferd in Ausbildung) zeitgleich innerhalb der Ausbildungszeit von einem halben bis zu zwei Jahren auch in der Dressur, dem Springen und der Geländegängigkeit trainiert. Dabei werden die Anforderungen an das Pferd im Laufe der Zeit stetig erhöht und die Ausbildungseinheiten immer mit einem Erfolgserlebnis beendet. Ziel ist es ein ausgeglichenes Polizeipferd zu formen, welches charakterstark ist und damit möglichst vielseitig einsetzbar.
Bei dem Einsatz von Polizeipferden sind wir grundsätzlich skeptisch. Wie vorher schon erwähnt, handelt es sich um Tiere mit einem sehr ausgeprägten natürlichen Fluchtinstinkt, die gerade bei Lärm sehr empfindlich reagieren. Pferde aufgrund ihrer Größe (und unter Umständen auch Schlagkraft) bei Demonstrationen und ähnlichen menschenüberlaufenen Ansammlungen einzusetzen, halten wir für absolut nicht artgerecht. Auch wenn die Tiere sicherlich darauf trainiert werden können, geht es gegen ihren natürlichen Instinkt und die Verletzungsgefahr ist, genauso wie bei Hunden, in diesen Einsätzen einfach zu groß.

Der Einsatz in Naturschutz- und Naherholungsgebieten mag zumindest von der Umgebung her noch bis zu einem gewissen Maß vertretbar erscheinen. Jedoch kommt für uns da die grundlegende Diskussion zum Thema Reiten auf. Als Tierrechtsverein sind wir gegen jegliche Nutzung von Tieren. Hierzu gehört das Reiten natürlich auch. Daher können wir den Einsatz von Pferden bei der Polizei insgesamt einfach nicht gutheißen – egal wo sie eingesetzt werden.
Alles in Allem sind wir sicher, dass die Polizei ihre tierischen Helfer entsprechend ausbildet, um für spätere Diensteinsätze vorbereitet zu sein. Wir gehen hier auch mal optimistisch-wohlwollend davon aus, dass es sich bei dem eingangs besprochenen Fall des Missbrauchs eines Polizeihundes in Nordsachsen um einen Einzelfall handelt. Auch die tierärztliche Pflege wird bei der Polizei mit Sicherheit nicht zu kurz kommen.
Allerdings ist hier wie so oft die Frage: muss das denn sein? Gibt es nicht Alternativen, bei denen kein Tier für den menschlichen Nutzen missbraucht wird? Können zum Beispiel Polizisten nicht genauso gut mit dem Fahrrad in Naturschutzgebieten patrouillieren? Klassisches „haben wir immer so gemacht“-Szenario, wenn ihr uns fragt. Vielleicht mal eine reflektierte Diskussion wert?
In einem Punkt sind wir allerdings sehr unversöhnlich: bei Veranstaltungen, die oftmals darauf hinauslaufen, dass Menschen sich nicht mehr unter Kontrolle haben oder unberechenbar reagieren, sind Tiere absolut fehl am Platz. Wir fordern daher, dass kein Tier dort eingesetzt werden darf. Kein Lebewesen darf als Schutzschild oder als abschreckendes Beiwerk dienen – weder im privaten Bereich, noch im Staatsdienst.
Quellen:
- https://www.polizei.sachsen.de/de/77776.htm# (Aufgerufen am 18.01.2021, 10:12 Uhr)
- https://www.pd-h.polizei-nds.de/dienststellen/sonderdienststellen/diensthundfuehrerstaffel/polizeihund/ (Aufgerufen am 18.01.2021, 10:30 Uhr)
- https://www.polizei.sachsen.de/de/8599.htm (Aufgerufen am 19.01.2021, 17:37)
- https://www.pd-h.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_besondere_dienste/sonderdienststellen/reiterstaffel/pferd-als-einsatzmittel-1050.html (Aufgerufen am 18.01.2021, 11:01)


